Verbot der befallsunabhängigen

Dauerbeköderung (BUD)

 

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) spricht sich aktuell für ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) aus .

Das Verbot soll nach aktuellem Stand zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

 

Was bedeutet das konkret?

Mit einer möglichen Änderung der Zulassungsbedingungen wird der Einsatz von Antikoagulanzien deutlich eingeschränkt. Giftköder dürften künftig nur noch

  • bei nachweislichem Befall,

  • zeitlich begrenzt und

  • im Rahmen gezielter Maßnahmen

verwendet werden.

Die bislang verbreitete toxische Dauerbeköderung zur reinen Prävention wäre damit nicht mehr zulässig.

Was ändert sich ab 2026?

Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Rattengifte und Mäusegifte mit bestimmten Wirkstoffen (sogenannte Antikoagulanzien) nicht mehr dauerhaft und vorsorglich ausgelegt werden. Das heißt: Giftköder dürfen nicht mehr einfach „zur Sicherheit“ eingesetzt werden.

Stattdessen ist der Einsatz von Giftködern nur noch erlaubt, wenn ein Schädlingsbefall eindeutig festgestellt wurde – und auch dann nur für einen begrenzten Zeitraum.

Gleichzeitig verlieren viele bisher verwendete Rattengifte ihre Zulassung für den dauerhaften Einsatz. Künftig dürfen diese Köder nur noch gezielt im Rahmen einer konkreten Bekämpfungsmaßnahme verwendet werden.

Warum wird die befallsunabhängige Dauerbeköderung voraussichtlich verboten?

Die in vielen Ratten- und Mäusegiften enthaltenen Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien (vor allem der zweiten Generation), sind zwar sehr effektiv, stellen aber ein erhebliches Risiko für Umwelt und Gesundheit dar. Die Giftstoffe werden nicht vollständig abgebaut, sondern können sich in der Umwelt und in Nahrungsketten anreichern.

Dadurch sind nicht nur Schadnager gefährdet, sondern auch Wildtiere, Haustiere und im schlimmsten Fall sogar Menschen. Aus diesem Grund stuft die EU diese Wirkstoffe als besonders problematisch ein: Sie gelten als langlebig, im Körper anreichernd und giftig.

Um diese Risiken zu reduzieren, soll der dauerhafte und vorsorgliche Einsatz von Giftködern verboten werden. Entsprechend verlieren viele dieser Produkte ihre Zulassung für die befallsunabhängige Dauerbeköderung und dürfen künftig nur noch gezielt bei einem nachgewiesenen Befall eingesetzt werden.

 

Was bedeutet der Wegfall der BUD?

  • Rodentizide Giftköder dürfen ausschließlich nach einer dokumentierten Feststellung eines Schädlingsbefalls eingesetzt werden.

  • Bekämpfungsmaßnahmen sind grundsätzlich zeitlich zu begrenzen und dürfen nicht dauerhaft erfolgen.

  • Regelmäßige Kontrollen, in der Regel im wöchentlichen Turnus, sowie eine vollständige Dokumentation sind verpflichtend.

  • Eine Dauerbeköderung zu präventiven Zwecken ist nicht mehr zulässig – auch nicht bei erhöhten Risiken durch Umfeldbedingungen oder sensible Produkte.

Welche Alternativen gibt es zur Dauerbeköderung?

  • Einsatz giftfreier Lockköder

  • Regelmäßige Sichtkontrollen sowie kontinuierliche Umfeld- und Risikoanalysen in Ihrem Objekt

  • Nutzung smarter, digitaler Schlagfallen und Monitoring-Systeme, die einen Befall automatisiert erkennen, melden und – je nach Systemtyp – unmittelbar, giftfrei und tierschutzgerecht bekämpfen

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